80 Prozent der Kapitalgesellschaften haben keine externe Revisionsstelle

Wir müssen uns bewusst sein, dass sämtliche Einzelunternehmen und rund 80 Prozent der Kapitalgesellschaften (AG und GmbH) über keine externe Revisionsstelle verfügen. Und auch bei Unternehmen mit Revisionsstelle wird die Prüfung der Jahresrechnung 2020 nicht vor dem ersten Halbjahr 2021 stattfinden. Daher ist zu überlegen, wie die korrekte Verwendung der Kreditgelder mit einer rechtzeitigen Prüfung sichergestellt werden kann. Eine rechtzeitige Prüfung der Notkreditverwendung ist möglich. Bund und Kantone könnten als Kreditgeber verlangen, dass die Bücher der Kreditnehmer jederzeit für unterjährige Prüfungen zu öffnen sind, was auch bereits
eine stark präventive Wirkung hätte. Expertsuisse, der Verband der Fachleute für Wirtschaftsprüfung, Steuern und Treuhand, hat dazu mit der Covid-19-Prüfung ein geeignetes Instrument zur Hand. Da Bund und Kantone ein grosses Interesse daran haben, dass die Notkredite einerseits zweckmässig eingesetzt und anderseits bis zum Ende der Laufzeit zurückbezahlt werden, soll ein kleiner Teil des gesprochenen Geldes für diese zielgerichtete  prüfung eingesetzt werden. Bereits ein Tausendstel des eingesetzten Geldes würde eine wirksame Stichprobenprüfung ermöglichen.

Quelle: Handelszeitung Nr. 17