Projekt Beschreibung
Firmenmäntel
Verkauf Aktiengesellschaft („AG“) und Gesellschaft mit beschränkter Haftung („GmbH“)
Firmenmäntel sind Gesellschaften, die über keinerlei Aktiven verfügen und daher problemlos weiterverkauft werden können. Aufgrund der komplexen Vorschriften und Risiken wird jedoch der Handel mit Firmenmänteln in Fachkreisen (insbesondere bei Steuerämtern) mit grosser Skepsis betrachtet. Angesichts der Risiken und Komplexität sind Laien mit dem Kauf eines Firmenmantels vielfach überfordert. Zahlreiche verdeckte Risiken kommen teilweise erst nach Jahren zum Vorschein. Mit dem Fachwissen und der Erfahrung einer seriösen Treuhand-Gesellschaft können die Anliegen des Käufers in den meisten Fällen vollumfänglich berücksichtigt werden. Da wir die verkauften Gesellschaften in zahlreichen Fällen auch nach dem Verkauf betreuen, ziehen wir es vor, allfällige offene Fragen bereits vor dem Verkauf zu lösen, anstatt dem Käufer zu überlassen. Die Gesellschaften verfügen alle über eine minimale operative Tätigkeit, eine Festnetz-Telefonnummer sowie teilweise eine Homepage und gelten daher handelsrechtlich nicht als wirtschaftlich vollständig liquidierte Firmenmäntel. Für das Steuerrecht kommen teilweise andere Vorschriften zur Anwendung.
Zurzeit bieten wir die folgenden Gesellschaften zum Kauf an:
- red rock switzerland ag (Gründung: 29.05.2009, Aktienkapital CHF 100’000, Preis CHF 20’000 plus Saldo Bankkonto von CHF 100’000; Total CHF 120’000)
Bei allen unsere Gesellschaften ist Stefan Wieser als Verwaltungsrat oder Geschäftsführer eingetragen und auch bereit, sich weiterhin dafür zur Verfügung zu stellen. Der Verwaltungsrat oder Geschäftsführer haftet persönlich für Sozialversicherungen.
Für sämtliche durch uns angebotenen Gesellschaften gilt:
- Kapital wurde vollständig einbezahlt
- Gesellschaft verfügt über Aktiven und ein Bankkonto mit ausreichender Liquidität
- Gesellschaften verfügen alle über Aktiven und eine minimale operative Tätigkeit und gelten daher handelsrechtlich nicht als wirtschaftlich vollständig liquidierte Firmenmäntel. Für das Steuerrecht kommen teilweise andere Vorschriften zur Anwendung.
- Gesellschaften wurden durch uns neu gegründet oder vor dem Verkauf durch uns betreut
- Keinerlei Risiken (insbesondere Sozialversicherungen, direkte Steuern und Mehrwertsteuer)
- Bilanz mit Aktiven und Passiven auf Kaufzeitpunkt ist Teil des Kaufvertrages
- Vertragliche Garantie für allfällige Risiken
- Abwicklung innerhalb von 24 Stunden möglich
- Korrekter Preis
- Vertraulichkeit
- Betreuung durch uns auch nach dem Verkauf erwünscht
Wie erkennen Sie seriöse Verkäufer von Gesellschaften?
- Der Name der Gesellschaft und somit der Auszug aus dem Handelsregister www.zefix.ch sind offengelegt.
- Kapital wurde vollständig einbezahlt
- Gesellschaft verfügt über Aktiven und ein Bankkonto mit ausreichender Liquidität
- Keine Darlehen gegenüber dem Aktionär oder Nahestehenden
- Der Verkäufer ist Eigentümer der Gesellschaft und kein Vermittler. Bei Vermittlern ist besondere Vorsicht geboten, insbesondere falls die entsprechenden Personen nicht im Handelsregister eingetragen sind.
- Verkäufer ist bei der verkaufenden Gesellschaft und der zu verkaufenden Gesellschaft im Handelsregister eingetragen. Er ist somit für beide Gesellschaften unterschriftsberechtigt und haftet damit persönlich für allfällige Sozialversicherungen.
- Der Verkäufer ist bereit, nach dem Verkauf der Gesellschaft weiterhin im Handelsregister eingetragen zu bleiben.
Aktionärsdarlehen sind handelsrechtlich nur beschränkt möglich und können zu massiven steuerlichen Folgen führen
Auf dem Markt werden Gesellschaften angeboten, bei denen das Kapital in Form einer Forderungen gegenüber dem Eigentümer vorhanden ist. Das Gesetz verlangt jedoch, dass das volle Kapital der Gesellschaft zur Verfügung steht. Dies ist auch auf der öffentlichen Urkunde zu den Statuten so festgehalten. Ein Untersuchungsrichter im Kanton St. Gallen hat deswegen Anklage wegen Erschleichung einer falsche Beurkundung (Art. 253 Strafgesetzbuch) erhoben, obwohl das Eigenkapital nach der Gründung in Form eines gesicherten Darlehens an den Aktionär oder Gesellschafter weiter geleitet wurde. Handelsrechtlich dürfen Darlehen an Aktionäre oder Gesellschafter nur gewährt werden, wenn versteuerte und ausschüttbare Gewinnvorträge in mindestens gleicher Höhe vorhanden sind (Verstoss gegen Einlagenrückgewähr Art. 680, Abs. 2 Obligationenrecht). Zusätzlich ergeben sich steuerrechtliche Probleme. Das Darlehen gilt als geldwerte Leistung (netto 65% nach Abzug von 35% Verrechnungssteuer). Auf dem Bruttobetrag fallen folgende Steuern an:
- Gewinnsteuer bei der Unternehmung (rund 20%)
- Einkommenssteuer beim Empfänger (ja nach Steuersatz, löst mit Sicherheit höhere Progressionsstufe und höherer Gesamtsteuersatz aus)
- Verrechnungssteuer 35% (wird nicht in allen Fällen zurückerstattet)
Es gibt legale und steuerlich weitaus günstigere Varianten als ein Darlehen an den Aktionär oder Gesellschafter. Da wir sämtliche Gesellschaften nach dem Verkauf gerne weiter betreuen würden, haben wir im Gegensatz zu einigen Mitbewerbern grösstes Interesse an einer problemlosen Zusammenarbeit in der Zukunft. Wir verkaufen daher lediglich Unternehmungen mit vollständig einbezahltem Kapital. Dieses Kapital steht der Gesellschaft für den Geschäftszweck zur Verfügung und ist somit nicht verloren. Falls die liquiden Mittel für den Kauf einer Aktiengesellschaft nicht ausreichen, empfehlen wir Ihnen den Kauf oder die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einem Stammkapital von CHF 20’000.00. Die Gesellschaft kann immer noch zu einem späteren Zeitpunkt in eine AG umgewandelt werden.