Der Bundesrat hat angeordnet, dass Schuldner in der ganzen Schweiz bis am 4. April 2020 nicht betrieben werden dürfen. Ausserdem folgen die Betreibungsferien, die sieben Tage vor Ostern beginnen und sieben Tage nach Ostern enden. Somit können Schuldner bis am 19. April 2020 nicht betrieben werden dürfen.