Auf Stufe Direkte Bundessteuer ergeben sich aufgrund der Steuerreform diverse kleinere und grössere Änderungen. In den Kantonen auf Stufe Staats- und Gemeindesteuern sind die Änderungen massiv. Die Steuersätze sinken auf breiter Front. Nur wenige Kantone haben die Steuerreform vorweggenommen und diese bereits auf Stufe Kanton umgesetzt. In zwei Kantonen wurde die Umsetzung auf Stufe Kanton sogar vom Volk abgelehnt. Das letzte Wort dürfte jedoch nicht gesprochen sein, da nach erfolgter Anpassung bei den Nachbarkantonen der Druck zunehmen wird. Die meisten Kantone sind bei der Vorbereitung der Umsetzung mehr oder weniger stark fortgeschritten und können die Anpassungen teilweise bereits auf den 1. Januar 2020 (in gewissen Kantonen sogar rückwirkend) umsetzen.

Die Unternehmenssteuerreform ist auch für Steuerfachleute ein hochkomplexes Thema mit zahlreichen Facetten. Daher möchten wir uns hier auf einen Punkt beschränken, der mit beschränktem Aufwand die Möglichkeit zu zusätzlichen Steuereinsparungen führt.

Art. 8a und 24a STAF erlauben eine geringere Besteuerung von Patenten auf Stufe Direkte Bundessteuer und gibt auch den Kantonen die gesetzliche Möglichkeit, dies auf Stufe Staats- und Gemeindesteuern einzuführen.

Interessant ist dies insbesondere, da die Schweiz im Vergleich mit dem Europäischen Patentamt relativ liberal mit der Erteilung von Patenten ist.

Unsere Empfehlung: Prüfen Sie, welche Patente und vergleichbare Rechte Sie bereits besitzen oder welche Rechte sie patentieren lassen könnten. Je höher der Anteil der Einnahmen aus Patenten ist, desto höher wird die Steuerersparnis ausfallen.

In Zusammenarbeit mit den Patentanwälten von Da Vinci Partners GmbH http://davincipartners.com ist die WIESER Treuhand Gruppe https://wieser-ag.ch bestens vorbereitet, diese Vorteile zu nutzen. Für internationalen Verhältnissen arbeiten wir mit unseren ausländischen Partnern unseres Netzwerks von INPACT https://inpactglobal.org zusammen.