Der Fall Peter Spuhler zeigt: Selbst für Fachleute bleiben Steuern ein Minenfeld.
Die Mehrwertsteuer ist eine Selbstveranlagungssteuer. Verantwortlich ist der Steuerpflichtige, nicht die Steuerverwaltung. Formal hat Peter Spuhler über Jahre alles korrekt gemacht und gegen keinen einzigen Paragrafen verstossen. Angesichts von rund 2’500 Seiten Gesetzen, Verordnungen und Informationen allein zur Mehrwertsteuer ist das bereits eine beachtliche Leistung.
Der Vorwurf der «Steuerumgehung» greift erst, wenn alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten wurden. Genau deshalb sind solche Entscheide für Steuerpflichtige schwer nachvollziehbar – besonders wenn eine Praxis über Jahre akzeptiert wurde. «Steuerumgehung» bedeutet keine Steuerhinterziehung, sondern ein «ungewöhnliches Vorgehen». Dieser bewusst offene Begriff wird von Gerichten in rund 90 % der Fälle zulasten der Steuerpflichtigen ausgelegt.
Im Fall Spuhler hätte ein Teil der eingesparten Mehrwertsteuer möglicherweise bei den direkten Steuern als Unterhaltskosten abgezogen werden können. Da solche Verfahren oft jahrelang dauern, stellen sich zusätzliche Fragen: Welche Folgen hat der Entscheid für die Aktiengesellschaft und für die private Steuererklärung – insbesondere, wenn die betroffenen Jahre bereits definitiv veranlagt sind? Solche Punkte bleiben in Urteilen häufig offen und führen bei Betroffenen verständlicherweise zu Frustration.
Quellen
www.tagesanzeiger.ch/bundesgericht-peter-spuhlers-chaIlet-ag-diente-der-steuerumgehung-762894230954

